- Typschein
- amtlicher Nachweis darüber, dass dem Hersteller reihenweise gefertigter Fahrzeuge die allgemeine ⇡ Betriebserlaubnis erteilt ist (§§ 20 ff. StVZO).
Lexikon der Economics. 2013.
Lexikon der Economics. 2013.
Typschein — Typschein, allgemeine Betriebserlaubnis für seriengefertigte Fahrzeuge (§ 20 Straßenverkehrs Zulassungs Ordnung). * * * Typ|schein, der: allgemeine Betriebserlaubnis für serienmäßig hergestellte Fahrzeuge … Universal-Lexikon
Betriebserlaubnis — im Kraftverkehr behördliche Anerkennung der Vorschriftsmäßigkeit einer Bauart eines Einzelfahrzeugs oder besonderer Teile des Kraftfahrzeugs (Aufzählung in §§ 22, 22a StVZO). Ohne B. oder eine EU Typengenehmigung dürfen Kraftfahrzeuge und ihre… … Lexikon der Economics